Physiotherapie im Time Out

Wir haben uns auf die aktive Rehabilitation und die Medizinische Trainingstherapie, hauptsächlich im orthopädisch-chirurgischen Bereich spezialisiert. 
Dabei spielt es keine Rolle ob Sie Sportler, Hausfrau oder Rentner sind. Wichtig ist hierbei nur eine aktive Beteiligung am Heilungsprozess. So können die Beschwerden dauerhaft gelindert und Rezidive vermieden werden. Der Patient wird also sozusagen zum Therapeuten des eigenen Körpers ausgebildet.

 

Nehmen Sie sich eine Auszeit – Ihrer Gesundheit zuliebe!

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Möchten Sie während der laufenden Physiotherapie zusätzlich zu Ihren vereinbarten Terminen im Time Out trainieren, bieten wir Ihnen folgende, attraktive Möglichkeiten:

  • Physio-Abo 1 Monat 95
  • Physio-Abo 2 Monate 180

Häufige Fragen zur Physiotherapie

Rufen Sie uns an, um die verordneten (in der Regel 9) Therapie-Sitzungen zu terminieren. Beachten Sie, dass der 1. Termin innerhalb von 5 Wochen ab Ausstellungsdatum erfolgen muss, da ansonsten die Verordnung gegenüber der Krankenkasse ihre Gültigkeit verliert.

In der Schweiz gilt übrigens die freie Therapeutenwahl. Sie dürfen also jederzeit selbst entscheiden, wo Sie Ihre Physiotherapie absolvieren möchten. 

Die erste Physiotherapiebehandlung muss innerhalb 5 Wochen ab Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Ansonsten verliert diese gegenüber der Krankenkasse ihre Gültigkeit.

Im Normalfall dauert eine Behandlung ca. 25-30 Minuten. Sollten Sie vor- oder nach der Behandlung durch den Physiotherapeuten noch selbständig Übungen durchführen, rechnen Sie genügend Zeit mit ein. (Eine Ansprechperson, die den Trainingsraum beaufsichtigt, ist jederzeit anwesend)

Die ärztliche Verordnung zur Physiotherapie, bequeme Kleidung (evtl. Trainingskleider), saubere Schuhe, ein Handtuch und Ihre Krankenkassen-/ Unfallkassen-Angaben.

Die Krankenkassen und Unfallkassen übernehmen laut Physiotherapie-Tarifvertragsbestimmungen jährlich maximal 4 Serien à 9 Behandlungen wobei Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit erwiesen werden sollen. Sollten weitere Behandlungen angebracht sein, ist das meist nach einer vertrauensärztlichen Untersuchung möglich, wobei Frequenz und maximale Anzahl der Behandlungen festgelegt werden.

Der Physiotherapie-Tarif ist ein Einzelleistungstarif bestehend aus Sitzungspauschalen und einigen Zuschlagspositionen. Die kantonal abgestimmten Taxpunktwerte werden mit den Taxpunkten der entsprechenden Tarifposition multipliziert. Die „Sitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie“ (Tarifposition 7301) wird beispielsweise mit 48 Taxpunkten entschädigt. Die Taxpunktwerte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Schwyz beträgt der Taxpunkt im Moment CHF 0.99.

Bei Unfallkosten wird ihnen nichts in Rechnung gestellt. Bei Krankenkassenkosten ist dies abhängig von der Höhe Ihrer Franchise. Die Krankenkasse wird ihnen 10% der Physiotherapiekosten in Rechnung stellen (dies ist der normale Ansatz für ambulante Behandlungen wie Arzt- oder Spitalkosten.) Haben Sie eine hohe Franchise und diese ist noch nicht ausgeschöpft, wird die Krankenkasse Ihnen die Kosten der Physiotherapie in Rechnung stellen.

Je nach oben erwähnter Behandlung und Tarifposition sind die Kosten unterschiedlich und können zwischen 200.- und 790 Fr. pro Verordnung variieren. 

Möchten Sie privat und ohne ärztliche Verordnung in Behandlung kommen, oder die Therapieeinheit verlängern, so berechnen wir Fr. 70.00 pro Sitzung (ca. 25 min).

Im Normalfall sind es 9 Behandlungen. Es können aber auch 6 oder weniger sein – je nachdem, was vom Arzt verordnet wird. Möglich sind auch Langzeitbehandlungen. Diese müssen vom zuweisenden Arzt speziell ausgestellt und von der Krankenkasse akzeptiert werden. Die Physiotherapie wird hier nicht auf eine bestimmte Anzahl Sitzungen verordnet, sondern für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 2x wöchentlich für die Dauer von 3 Monaten). Eine weitere Möglichkeit ist die medizinische Trainingstherapie, welche ebenfalls über einen längeren Zeitraum verordnet werden kann.

Bei der medizinischen Trainingstherapie (MTT) handelt es sich um eine aktive Therapieform zum Aufbau und zur Funktionsverbesserung der Muskulatur und des Bewegungsapparates. Die Verordnung unterscheidet sich in den Anzahl Behandlungen (9 bis 36 x über 3 Monate) und wird mit einer anderen Tarifposition abgerechnet. Der Patient ist hierbei hauptsächlich mit spezifischem Aufbautraining beschäftigt.

Massage ist nicht Bestandteil der Grundversicherung und wird somit von der Krankenkasse auch nicht bezahlt. Massage kann nicht verordnet werden. 

Besitzt ein medizinischer Masseur die erforderlichen Qualifikationen, kann Massage allerdings über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Dazu braucht es aber keine Verordnung zur Physiotherapie, diese ist nur bei einem anerkannten Physiotherapeuten gültig. 

 

Grundsätzlich vereinbaren wir die Termine immer beim gleichen Therapeuten. Dieser darf aber zum Beispiel auch mal Ferien machen. Dann kann es natürlich vorkommen, dass wir vorübergehend und in gegenseitiger Absprache Termine bei einem Teamkollegen einplanen. 

Übrigens: Ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut ist für den Behandlungserfolg sehr wichtig. Sollte dieses mit Ihrem Physiotherapeuten aus irgendwelchen Gründen gestört sein, können wir die Therapie gerne bei einer anderen Person weiterführen. Zögern Sie nicht, uns diesbezüglich Bescheid zu geben!

Nein, wir bieten keine Domizil-Behandlungen an. 

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